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Bayerischer Datenschutzbeauftragter moniert Einsatz von Google Analytics
Hier ein Zitat:
Auch der wohl am häufigsten genutzte Dienst "Google Analytics" verstößt ohne die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Nutzer gegen das Telemediengesetz. Eine andere Sicht kann sich nur dann ergeben, wenn eine von Google angebotene Anonymisierung mittels IP-Maske (anonymizeIP) verwendet wird. Sie verkürzt die IP4-Adresse und erschwert damit die Zuordnung der Analysedaten zu einem bestimmten Nutzer. Doch auch in diesem Fall müssten zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Auswertung den Anforderungen des Telemediengesetzes genügt.
Im Laufe des Jahres 2010 unterzog ich die Internetauftritte von allen Ministerien, Fachbehörden, Landratsämtern, Städten und Gemeinden in Bayern einer technischen Untersuchung hinsichtlich der dortigen Verwendung von Google Analytics. Im Schnitt nutzten knapp 10 Prozent davon den Dienst, nur zwei Behörden setzten dabei die Anonymisierung mittels IP-Maske ein.
Ich habe daraufhin die bayerischen Behörden aufgefordert, auf den Einsatz von Google Analytics gänzlich zu verzichten oder zumindest einen Zusatzcode zu verwenden, der die Identität von Webnutzern verschleiert.
- Robert A. Gehring's blog
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