Suchen
Erneut ACTA-Vertragstext durchgesickert
Die ACTA-Verhandlungen stehen unter keinem guten Stern. Trotz aller Bemühungen um Geheimhaltung sickern seit Jahren immer wieder Dokumente durch und machen die Runde im Internet. So auch jetzt wieder, nur wenige Wochen nach Abschluss der Verhandlungsrunde im schweizerischen Luzern Ende Juni. Knowledge Economy International (KEI) veröffentlichte auf seiner Website die konsolidierte Fassung des ACTA-Vertragstextes (PDF) mit Datum vom 25. August 2010.
Unterschiedliche Vorstellungen
Der Text zeigt auf der einen Seite, dass sich die Verhandlungspartner in vielen Punkten in ihren Positionen angenähert haben. Auf der anderen Seite gibt es weiterhin grundsätzliche Differenzen in Kernfragen.
Die Verhandlungspartner haben noch immer sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, wie weitreichend das ACTA-Abkommen ausfallen soll. So wollen die USA lediglich Urheberrechte und Markenrechte abdecken, wohingegen die EU-Kommission auch Patente und geografische Herkunftsbezeichnungen mit einschließen will. Das aber würde erfordern, dass die USA tiefgreifende Gesetzesänderungen vornehmen müsste. Das lehnt der zuständige US-Handelsbeauftrage allerdings strikt ab. Die Chancen, solche Änderungen durch die Kammern des Parlaments zu bringen, dürften auch denkbar schlecht stehen.
Provider und ihre Kundendaten
In einem wichtigen Punkt hat die US-Seite nachgegeben. Internetprovider sollen demnach nicht mehr für Straftaten ihrer Kunden geradestehen müssen. Stattdessen sollen freiwillige Vereinbarungen zwischen ISPs und Rechteinhabern ("cooperative efforts") gefördert werden, um Urheberrechtsverletzungen im Internet zu bekämpfen. Den Vertragsparteien soll die Möglichkeit eingeräumt werden, per Gesetz vorzuschreiben, dass ISPs im Fall mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen Kundendaten an die Rechteinhaber herauszugeben haben.
Die EU will zusammen mit der Schweiz außerdem erreichen, dass Rechteinhaber gegen Internetprovider und andere Mittler mit einstweiligen Verfügungen vorgehen können. Ein Three-Strikes-Modell nach französischem Vorbild, bei dem Wiederholungstätern wegen der von ihnen begangenen Urheberrechtsverletzungen der Internetzugang gekappt wird, scheint hingegen endgültig vom Tisch zu sein.
Streit um Umgehungsverbot für technische Schutzmaßnahmen
Im Hinblick auf das umstrittene Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (wie Kopierschutzverfahren und DRM-Systeme) setzen sich die USA mit Nachdruck für die Festschreibung von konkreten Mindeststandards ein. Die EU lehnt das bisher weitgehend ab. Zugleich ist die EU dagegen, in engem Umfang Ausnahmen vom Umgehungsverbot zuzulassen. Zuletzt hatten in den USA einige Urteile für Aufsehen gesorgt, die unter bestimmten Umständen die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen für zulässig erklärt hatten.
Kritik vom EU-Parlament
Das EU-Parlament hat in dieser Woche erneut zu ACTA Stellung bezogen. Eine schriftliche Erklärung (12/2010) der Abgeordneten Françoise Castex, Alexander Alvaro, Stavros Lambrinidis und Zuzana Roithová zu ACTA fand mit 377 Stimmen (via Heise online) die erforderliche Mehrheit. In der Erklärung betonen die EU-Parlamentarier, dass es keine "indirekte" Harmonisierung des EU-Rechts im Bereich Urheber-, Patent- oder Markenrecht durch ACTA geben dürfe. Auch dürften die Ansprüche auf ein rechtsstaatliches Verfahren, die Redefreiheit und der Schutz der Privatsphäre nicht durch Acta untergraben werden.
Abschluss unklar
Die EU-Kommission ist für die Ratifizierung des ACTA-Abkommens auf die Zustimmung des EU-Parlaments angewiesen. Die Position der Parlamentarier kann sie von daher nicht einfach übergehen. Dass es angesichts der Vorbehalte des Parlaments und der unterschiedlichen Vorstellungen von USA und EU tatsächlich zu einem Abschluss der ACTA-Verhandlungen noch in diesem Jahr kommt, scheint zweifelhaft. Dafür müssten sich alle Beteiligten noch deutlich weiter aufeinander zubewegen als sie es bisher getan haben. Binnenmarktkommissar Karel de Gucht hat schon einmal zu verstehen gegeben, dass die EU-Kommission beim Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen auf keinen Fall nachgeben will.
Siehe auch:
- EU: Parlament und Datenschützer fordern transparente ACTA-Verhandlungen (Nachricht vom 26.2.2010)
Nachtrag vom 17.9.2010
Die französische Netzpolitik-Initiative La Quadrature du Net (LQdN) hat sich mit einem französischen Beamten getroffen, der an den ACTA-Verhandlungen beteiligt ist. Laut LQdN hat Jean-Philippe Müller in dem Gespräch erkennen lassen, dass für die EU wohl keine ACTA-Unterzeichnung ohne einen Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen in dem Abkommen geben wird. "Parmaschinken" und "Portwein" könnten also den Ausschlag dafür geben, ob es überhaupt ein internationales Anti-Piraterie-Abkommen gibt. Mehr dazu bei La Quadrature du Net: ACTA hanging on a camembert?
- Robert A. Gehring's blog
- Zum Kommentieren melden Sie sich bitte an
Neueste Kommentare
leute , wenn ihr mal in ruhe und ernsthaftigkeit nachdenkt dann muesste euch doch bewusst werden das es solche speicherungen, mitlesen von mails und anderen...
Der Analyse, dass eine zentrale Schwachstelle vieler Anwendungen "vor der Tastatur" zu finden sei, kann man nur zustimmen. Etwas skeptischer bin ich jedoch bei...




