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Frühling für den Datenschutz?
Pünktlich zum Frühlingsbeginn wird das Verfassungsgericht ein Urteil in Fragen der Vorratsdatenspeicherung verkünden. Am 2. März wird über die zu Beginn des Jahres 2008 eingelegte Verfassungsbeschwerde entschieden.
Datenschützer erwarten mit Spannung die Entscheidung über die Verfassungskonformität der verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten.
Bis 2007 durften Telekommunikationsanbieter nur solche Verbindungsdaten speichern, die notwendig zur Abrechnung der von ihnen erbrachten Dienstleistungen waren. Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird festgelegt, auch Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten zu speichern.
Die eingelegte Verfassungsbeschwerde wird von über 34.000 Unterzeichnern unterstützt und ist damit die breiteste Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik.
Das Web-Angebot von Verbraucher-sicher-online führt Logdateien über Seitenzugriffe für den Zeitraum von zwei Tagen. Anschließend werden diese unwiederbringlich gelöscht. Aus diesen Daten geht hervor, wann und von welcher Internetadresse welche Seite aufgerufen wurde.
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