GEZ-Mitarbeiter ins Schlafzimmer geschlichen

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Manche GEZ-Mitarbeiter (Kontrolleure?) lassen sich bei ihrer Suche nach (Jagd auf??) Mitbürgern, die möglicherweise ein nicht angemeldetes Rundfunk- oder Fernsehgerät besitzen - die sogenannten Schwarzseher- und -hörer - von kaum einem Hindernis abschrecken.

So berichtete ich im vergangenen April an dieser Stelle über ein Urteil des Amtsgerichts Bremen gegen die GEZ: Hausverbot für GEZ.

Nun bin ich in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung auf den Bericht über eine Entscheidung eines Münchner Gerichts gegen einen GEZ-Kontrolleur gestoßen. Ein Verfahren gegen der Mann wegen Hausfriedensbruchs wurde gegen eine "Geldauflage" von 200 Euro eingestellt.

Der Hausfriedensbruch bestand darin, dass der Kontrolleur durch eine offene Wohnungstür heimlich in ein Schlafzimmer geschlichen war, um dort nach einem Fernseher zu forschen. Den Typ des Geräts schrieb er dann in sein Besuchsprotokoll: "Techwood". Damit lieferte er der Richterin letzten Endes selbst den Beweis, der zu ihrer verständnisvollen Entscheidung (Zitat im SZ-Bericht: "Es ist klar, dass sie ihren Job machen müssen und dass das mit der Überrumpelungsmethode am besten funktioniert.") führte. Soweit, einen Hausfriedensbruch zur Gebührenbeschaffung für ARD und ZDF zu begehen, dürfe es dann doch nicht gehen.