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GEZ-Mitarbeiter ins Schlafzimmer geschlichen
So berichtete ich im vergangenen April an dieser Stelle über ein Urteil des Amtsgerichts Bremen gegen die GEZ: Hausverbot für GEZ.
Nun bin ich in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung auf den Bericht über eine Entscheidung eines Münchner Gerichts gegen einen GEZ-Kontrolleur gestoßen. Ein Verfahren gegen der Mann wegen Hausfriedensbruchs wurde gegen eine "Geldauflage" von 200 Euro eingestellt.
Der Hausfriedensbruch bestand darin, dass der Kontrolleur durch eine offene Wohnungstür heimlich in ein Schlafzimmer geschlichen war, um dort nach einem Fernseher zu forschen. Den Typ des Geräts schrieb er dann in sein Besuchsprotokoll: "Techwood". Damit lieferte er der Richterin letzten Endes selbst den Beweis, der zu ihrer verständnisvollen Entscheidung (Zitat im SZ-Bericht: "Es ist klar, dass sie ihren Job machen müssen und dass das mit der Überrumpelungsmethode am besten funktioniert.") führte. Soweit, einen Hausfriedensbruch zur Gebührenbeschaffung für ARD und ZDF zu begehen, dürfe es dann doch nicht gehen.
- Robert A. Gehring's blog
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leute , wenn ihr mal in ruhe und ernsthaftigkeit nachdenkt dann muesste euch doch bewusst werden das es solche speicherungen, mitlesen von mails und anderen...
Der Analyse, dass eine zentrale Schwachstelle vieler Anwendungen "vor der Tastatur" zu finden sei, kann man nur zustimmen. Etwas skeptischer bin ich jedoch bei...




