Suchen
Internetsperren: Keine Unterstützung aus Deutschland für UN-Internetbericht
Urheberrechtsverletzungen rechtfertigen keine Internetsperren. Das hatte der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit, Frank La Rue, Mitte Mai in seinem Bericht über die Bedeutung des Internets für die Menschheit festgestellt. Das Medium Internet trage entscheidend zur Verbreitung von Ideen und Informationen über Grenzen hinweg bei, erklärte La Rue in seinem Bericht. Den Zugang zum Internet stufte er daher als Menschenrecht ein. Internetsperren nach dem Three-Strikes-Modell wie sie in Frankreich im Hadopi-Gesetz vorgesehen und in Großbritannien geplant sind, lehnt La Rue ab.
Stellvertretend für 41 Länder hat der schwedische Außenminister Carl Bildt am Freitag vergangener Woche vor dem UN-Menschenrechtsrat die Unterstützung seines Landes für den La-Rue-Bericht bekundet. Bildt sprach sich dafür aus, "den Informationsfluss im Internet so wenig wie möglich zu regulieren". Inhaltliche Beschränkungen seien nur "in außergewöhnlichen Ausnahmefällen" zulässig und müssten mit dem "internationalen Recht der Menschenrechte, insbesondere Artikel 19 des UN-Zivilpakts" in Einklang stehen.
Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) sichert allen Menschen die Rechte auf Meinungs- und Redefreiheit zu. Einschränkungen sind nur zulässig, wenn diese notwendig sind, um die Rechte oder das Ansehen anderer Personen, die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Frankreich, Großbritannien und Deutschland haben die Stellungnahme Schwedens nicht unterstützt. Frankreich und Großbritannien setzen auf Internetsperren und haben entsprechende Gesetze bereits verabschiedet. In Deutschland ist noch offen, ob die Regierung im Rahmen der nächsten Urheberrechtsnovelle ("Dritter Korb") entsprechenden Forderungen der Rechteinhaber nachgeben wird. In Frankreich plant die Regierung, den Einsatz von Internetsperren massiv auszuweiten, wie Heise online berichtet.
Österreich und die Schweiz haben sich der Stellungnahme Schwedens angeschlossen. Ebenfalls zu den Unterstützern der Stellungnahme gehören die USA und Neuseeland. Beide Länder gehören zu den Unterzeichnerstaaten des internationalen Antipiraterieabkommens ACTA. Bei den ACTA-Verhandlungen hatten die US-Vertreter Einschränkungen des Internetzugangs für Urheberrechtsverletzer als geeignetes Mittel zur Bekämpfung der sogenannten Internetpiraterie dargestellt. In Neuseeland wurde Ende April ein Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Filesharings verabschiedet. Als Sanktion für Wiederholungstäter ist neben einer Geldstrafe auch die Sperre des Internetzugangs für bis zu sechs Monate vorgesehen.
- Robert A. Gehring's blog
- Zum Kommentieren melden Sie sich bitte an
Neueste Kommentare
leute , wenn ihr mal in ruhe und ernsthaftigkeit nachdenkt dann muesste euch doch bewusst werden das es solche speicherungen, mitlesen von mails und anderen...
Der Analyse, dass eine zentrale Schwachstelle vieler Anwendungen "vor der Tastatur" zu finden sei, kann man nur zustimmen. Etwas skeptischer bin ich jedoch bei...




