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Landgericht Düsseldorf: Störerhaftung bei Familiennutzung von Internetzugang
Das Landgericht Düsseldorf hat einen Vater für online begangene Urheberrechtsverletzungen seiner volljährigen Tochter als Mitstörer in Haftung genommen. Das Gericht sieht den Vater in der Pflicht, "Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen" zu ergreifen.

Das Internet ist ein gefährliches Ding. Das macht ein Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf erneut deutlich. Es ging wieder einmal um Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Ein namentlich nicht genannter Rapper hatte dem Inhaber eines Internetzugangs Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung in der Tauschbörse eDonkey vorgeworfen und von dem Familienvater eine Unterlassungserklärung gefordert.
Der Beschuldigte weigerte sich, da nicht er für die Verletzungshandlungen verantwortlich sei, sondern seine volljährige Tochter. Es könne von ihm nicht erwartet werden, seinen rechtlich mündigen Nachwuchs permanent zu überwachen. Der Rapper beantragte daraufhin eine einstweilige Anordnung gegen den Vater, die auch erlassen wurde. Der Vater wiederum erhob dagegen Einspruch und forderte die Aufhebung der einstweiligen Anordnung.
Internetzugang als Gefahrenquelle vorgehalten
Im Verfahren gab das Landgericht Düsseldorf dem Rapper Recht. In dem jetzt bekanntgewordenen Urteil (Az. 12 O 134/09) nahm das Gericht unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Vater als Störer in Haftung (via Wikipedia), weil er die "neue Gefahrenquelle", das heißt "den objektiv für Dritte nutzbaren Internetzugang vorgehalten und dem Verletzer zur Verfügung gestellt hat".
Das allein würde aber noch nicht genügen. Das Gericht unterstellte deshalb eine "Pflicht dahingehend..., dass er vor der mit seinem Willen erfolgenden Nutzung seines Internetzuganges die betroffenen Familienmitglieder zumindest auffordert, Urheberrechtsverletzungen mittels seines Computers und Internetzuganges zu unterlassen."
Sicherungs- und Erziehungsmaßnahmen unterlassen
Wegen der Verletzung dieser Pflicht sah das Gericht die Mitschuld des Familienvaters als gegeben an. Das Gericht sah darüber hinaus eine Wiederholungsgefahr, da der Vater bis zum Tag der Verhandlung nichts unternommen hätte, um die Tochter von der weiteren Urheberrechtsverletzung abzuhalten. Angemessene Maßnahmen wären in den Augen des Gerichts beispielsweise "Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen" gewesen.
Familienfrieden gefährdet
Der Rechtswissenschaftler Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident von Mittelfranken, bezeichnet die im Urteil geäußerte Rechtsauffassung des Gerichts in einem Kommentar für die Zeitschrift Datenschutz Praxis als "am Rande des Abwegigen" und sieht den Familienfrieden gefährdet. Würde man diese Haltung des Gerichts "auf die Überlassung eines Autos übertragen, wäre eine Vortragsreihe des Vaters zu rechtmäßigem Verhalten im Straßenverkehr vor der Überlassung des Fahrzeugs wohl unvermeidlich."
- Robert A. Gehring's blog
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leute , wenn ihr mal in ruhe und ernsthaftigkeit nachdenkt dann muesste euch doch bewusst werden das es solche speicherungen, mitlesen von mails und anderen...
Der Analyse, dass eine zentrale Schwachstelle vieler Anwendungen "vor der Tastatur" zu finden sei, kann man nur zustimmen. Etwas skeptischer bin ich jedoch bei...




