Netzsperren auf Umwegen?

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In einer gemeinsamen Pressemitteilung warnen der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AKZensur) und Chaos Computer Club (CCC) gegen eine Einführung von Internetsperren auf Umwegen.

In der vergangenen Woche beschloss die CDU/CSU FDP Koalitionsspitze das bisher ausgesetzte Zugangserschwerungsgesetz zu kippen.

Ein dem CCC zugespielter Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages macht entsprechend AKZensur und CCC deutlich, "dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut über die Einführung von Internetsperren nachdenken".

Wörtlich steht im Entwurf vom 3. Dezember 2010 im § 9 Absatz 5, die Glücksspielaufsicht könne

Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.

In einer Pressemitteilung fordert der AKZensur die Ministerpräsidenten der Länder auf, "umgehend den aktuellen Verhandlungsstand des Staatsvertrages zu veröffentlichen und klarzustellen, mit welchen technischen Maßnahmen die Sperrforderung im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages durchgesetzt werden soll. Außerdem soll eine angemessene gesellschaftliche Debatte über geplante DNS-Manipulationen und eine kritische Beteiligung der Zivilgesellschaft bei den Verhandlungsrunden statt der Kungelrunden hinter verschlossenen Türen ermöglicht werden."

Rückblick

Im Sommer 2009 beschloss der Bundestag ein Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ( pdf ) : welches im Februar 2010 in Kraft treten sollte.

Das von der Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedete Gesetz sorgte für harsche Kritik der Internetnutzer. Diese organisierten breiten Protest gegen dieses Gesetz und es gelang ihnen u.a. eine bis zu diesem Zeitpunkt unerreichte Beteiligung an einer E-Petition gegen dieses Gesetz: 134.015 Internetnutzer unterzeichneten die Petition gegen Indizierung und Sperrung von Internetseiten.

Nicht zuletzt aufgrund dieses Protestes einigte sich die Koalition darauf für ein Jahr keine Sperren vorzunehmen. In der Konsequenz missachtete die Bundesregierung damit die kurz zuvor in Kraft gesetzte Gesetzgebung und fiele selbst beim ' Einbürgerungstest ' durch – so der Tenor eines pointierten Blogbeitrags der IT-Nachrichtenseite ZDNet.

In der vergangenen Woche beschlossen die Spitzen der CDU/CSU FDP Koalition nun das ausgesetzte Sperrgesetz der Vorgängerregierung endgültig zu kippen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wird in der FAZ zitiert: "Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind nach zwei Wochen 93 Prozent der kinderpornografischen Inhalte gelöscht, nach vier Wochen sind es sogar 99 Prozent". Zur Beseitigung dieser Inhalte braucht es also keine Internetsperren.