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Niederlande: Unerlaubte Nutzung eines offenen WLAN-Router-Zugangs keine Straftat
Der Student hatte mit einem Amoklauf gedroht. Dafür war er angeklagt und zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Der zweite Anklagepunkt lautete auf illegales Eindringen in ein Computersystem. Das Gericht sprach den Studenten in diesem Punkt frei, berichtet Zeropaid.
Sozial unerwünschtes Verhalten
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei dem WLAN-Router, mit dem der Student sich unerlaubt verbunden hatte, nicht um einen gesicherten Computer im Sinne des Strafgesetzbuches gehandelt hätte. Aus diesem Grunde sei das Verhalten des Studenten strafrechtlich nicht relevant sondern lediglich als "sozial unerwünschtes Verhalten einzustufen.
WLAN-Router
- Robert A. Gehring's blog
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leute , wenn ihr mal in ruhe und ernsthaftigkeit nachdenkt dann muesste euch doch bewusst werden das es solche speicherungen, mitlesen von mails und anderen...
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