Vorschlag der EU-Kommission für eine Datenschutzverordnung

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Ende Januar hat die EU-Kommission, wie angekündigt, einen Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)“ vorgelegt.

Da es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, würden die Vorschläge der Kommission – sollte die Verordnung tatsächlich erlassen werden – automatisch in deutsches Recht übergehen. Darüber, welche Konsequenzen das für den deutschen Datenschutz haben würde, wird unter Experten und Unternehmen heftig diskutiert. Einige der von EU-Kommissarin Viviane Reding unterbreiteten Vorschläge sind vergleichsweise weitgehend. Ich gehe einmal davon aus, dass die Verordnung bis zu ihrer eventuellen Verabschiedung – nicht zuletzt unter dem Lobbydruck der Online-Werbeindustrie – noch deutlich weiter entschärft werden wird.

Einen Vorgeschmack auf die Kämpfe hinter den Kulissen liefert beispielsweise eine Pressemitteilung des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e.V. Dort heißt es unter anderem:

Anlässlich zahlreicher Termine zum Datenschutz in Brüssel begrüßte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, dass der gestern von Vizepräsidentin und Justizkommissarin Viviane Reding vorgestellte Vorschlag einer europäischen Datenschutzverordnung einige der zuvor geäußerten Bedenken der Medienunternehmen aufgreift. [. . .] Der Vorschlag verzichtet nach intensiven Diskussionen auf harte Einschränkungen des Datenschutzes im Bereich des Direktmarketings und formuliert eine Ausnahme für den journalistisch-redaktionellen Datenschutz zum Schutz der Rundfunk- und Pressefreiheit.

Wer selbst einen Blick in den Verordnungsentwurf werfen möchte, findet diesen als PDF-Dokument im Internet.