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WLAN: BGH verhandelt Störerhaftung
Am 18.3. verhandelt der Bundesgerichtshof in Sachen Störerhaftung für das eingerichtete WLAN. Hier geht es um die Frage, ob der Anschlussinhaber, bzw. Betreiber eines WLAN-Accesspoints grundsätzlich verantwortlich zu machen ist für evtl. Rechtsverstösse auch unbekannter Dritter - also jenen die den Accesspoint mitbenutzen.
In einem Blogbeitrag betont der Rechtsanwalt Thomas Stadler die Tragweite einer Störerhaftung für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots oder dem Hotel, das den Gästen Zugänge zur Verfügung stellt. Auch betroffen davon sind gemeinsam genutzte Anschlüsse in einer Wohngemeinschaft. Stadler benennt als Entscheidende Frage, "ob der Betreiber/Anschlussinhaber verpflichtet ist, sein W-LAN so zu verschlüsseln, dass ein Missbrauch ausscheidet und ob ihn zudem die Pflicht trifft, das Internetnutzungsverhalten seiner Familienangehörigen und Mitbewohner so zu überwachen, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist."
Er kommt zum Schluss, dass die einzige realistische Option darin besteht, sämtliche Mitbewohner und Familienmitglieder gänzlich von der Internetnutzung auszuschliessen, oder aber das Risiko einer Klage auf sich zu nehmen. Dies zumindest solange, bis der Bundesgerichtshof geprüft hat, ob dies dem Anschlussinhaber zuzumuten ist.
Von besonderer Bedeutung ist diese Verhandlung des BGH auch für die Initiativen für freie Funknetzwerke. Diese würden, sofern die Störerhaftung vom BGH bestätigt wird, verstärktes Ziel von Abmahnungen werden. So hat Freifunk, eine der bekanntesten Initiativen, bereits eine Spendenkampagne unter dem Titel 'Freifunk statt Angst' gestartet. Mit diesem entstehenden Rechtshilfefond sollen "bedrohte Freifunker und Freifunkerinnen unterstützt werden, damit sie sich gegen unberechtigte Abmahnungen wehren können, ohne das finanzielle Risiko alleine tragen zu müssen."
Auch wenn sämtliche Familienmitglieder und Mitbenutzer von der gemeinsamen Nutzung des Accesspoints ausgeschlossen werden, die unbefugte Nutzung des WLANS, allen Sicherungsmaßnahmen zum Trotz ist nicht abwegig. Ohne großen Aufwand können die serienmäßig eingestellten Sicherungen umgangen oder ausgehebelt werden.
Eine Google-Suche nach den notwendigen Schlüsselwörtern gibt mir heute ca 588.000 Ergebnisse. Unter den dargestellen Suchergebnissen befinden sich schon auf der ersten Seite praktische Video-Anleitungen, wie denn ein gesichertes WLAN auch unbefugt zu benutzen sei. In Abhängigkeit der konkreten Umstände ist es möglich ein herkömmlich gesichertes WLAN innherhalb von Minuten auch ohne Zustimmung des Betreibers zu benutzen.
Nachtrag vom 12.5.2010
Der BGH hat entschieden: "BGH-Urteil: WLAN-Zugang muss gesichert werden".
- René Paulokat's blog
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leute , wenn ihr mal in ruhe und ernsthaftigkeit nachdenkt dann muesste euch doch bewusst werden das es solche speicherungen, mitlesen von mails und anderen...
Der Analyse, dass eine zentrale Schwachstelle vieler Anwendungen "vor der Tastatur" zu finden sei, kann man nur zustimmen. Etwas skeptischer bin ich jedoch bei...




