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BGH-Urteil: WLAN-Zugang muss gesichert werden
Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein mit Spannung erwartetes Urteil zur so genannten Störerhaftung für die Inhaber von privaten WLAN-Internetzugängen verkündet. Nach Auffassung der BGH-Richter können diese „auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.“
Im vorliegenden Fall ging es darum, ob ein WLAN-Inhaber, der seinen WLAN-Internetzugang nicht abgesichert hatte, für das illegale Hochladen eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels durch einen unbekannten Dritten über den ungesicherten WLAN-Zugang haftbar gemacht werden kann. Der Anschlussinhaber war nachweislich nicht der Täter, da er in der betreffenden Zeit im Urlaub war.
Die Plattenfirma, bei der die Verwertungsrechte für die Musikaufnahme liegen, wollte von dem Anschlussinhaber sowohl eine Unterlassungserklärung als auch Schadensersatz haben. Das zuständige Landgericht in Frankfurt am Main gab der Klägerin in erster Instanz Recht. In der Berufung wies das Frankfurter Oberlandesgericht die Klage dann jedoch ab. Daraufhin ging die Klägerin in die nächste Instanz, zum Bundesgerichtshof.
Der BGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass die Kläger Schadensersatz nur vom Täter, nicht aber vom Inhaber des ungesicherten WLAN-Internetzugangs fordern können. Die Forderung nach einer Unterlassung sei zwar gerechtfertigt, da der WLAN-Inhaber zur Absicherung seines Internetzugangs verpflichtet sei. Die für eine solche Unterlassungserklärung berechtigten Gebührenforderungen sieht der BGH allerdings seit der Urheberrechtsnovelle von 2008 auf höchstens 100 Euro begrenzt.
Die vom BGH festgestellte Absicherungspflicht bedeutet in der Praxis, dass die Betreiber anonymer WLAN-Anschlüsse die Internetzugänge in Zukunft blockieren müssen. Das betrifft beispielsweise auch die beliebten WLAN-Zugänge im Café an der Ecke.
Sollten Sie selbst Inhaber eines WLAN-Anschlusses sein, bedeutet das Urteil, dass Sie, wenn das technisch möglich ist, sowohl die Verschlüsselung als auch den Passwort-Schutz bei ihrem WLAN-Modem oder -Router aktivieren müssen. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, bei Urheberrechtsverletzungen, die Nachbarn oder Fremde ohne Ihr Wissen über Ihren WLAN-Internetzugang begehen, eine kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten. Wie Sie Ihr WLAN absichern, erklären wir in unserem Artikel „Kabellos aber nicht sorglos – Das eigene WLAN absichern“.




