Verbraucherschützer kritisieren Online-Bezahldienst sofortüberweisung.de

Münzen und Scheine (60px)
Verbraucher- und Datenschützer haben die Praxis des Online-Bezahldienstes www.sofortüberweisung.de kritisiert. Dieser hat sich einen umfangreichen Einblick in die Kontodaten seiner Nutzer verschafft, ohne diese ausreichend darüber zu informieren.

Nutzer des Online-Bezahldienstes können Waren von Online-Shops bezahlen, indem sie bei dem Dienst die Daten ihres Onlinebanking-Kontos sowie eine TAN für die jeweilige Überweisung angeben. Sie müssen sich dafür nicht bei dem Online-Bezahldienst sofortüberweisung.de registrieren. Der Zahlungsempfänger erhält sofort nach Abschluss der Überweisung eine Bestätigung. So sollen Einkäufe im Internet schneller abgewickelt werden können.

Wie das Radioprogramm NDR Info am 30. Mai berichtete, werden neben dem aktuellen Kontostand auch die Umsätze der vergangenen 30 Tage, der Dispositionskredit, die Kontostände etwaiger weiterer Konten des Kunden bei der selben Bank sowie ausgeführte oder vorgemerkte Auslandsüberweisungen abgefragt.

Bei einer Nutzung des Dienstes von sofortüberweisung.de werde dem Nutzer lediglich mitgeteilt, dass das Unternehmen zur Durchführung der Überweisung "den Verfügungsrahmen" überprüfe. Erst wenn der Nutzer den Links zu den "Datenschutzhinweisen" folgt, wird in diesen informiert, dass mit Nutzung des Dienstes eine "Kontodeckungsabfrage" in Auftrag gegeben werde. Verbraucherschützer vom Verbraucherzentralen-Bundesverband bemängeln, dasa eine ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher für diese Überprüfung erforderlich sei.

Die Mehrzahl der Verbraucher wisse wahrscheinlich nicht, was mit einer „Kontodeckungsabfrage“ genau gemeint sei, sagt Frank-Christian Pauli, Finanzexperte des VZBV. "Was heißt das jetzt: Kontodeckung und Verfügungsrahmen? Es ist nicht verbraucherfreundlich formuliert, um nachvollziehen zu können, was für Möglichkeiten hier eigentlich eingeräumt werden. Eigentlich heißt das ja auf Deutsch nichts anderes als: Ihr gewährt mir den Zugang, komplett in euer Konto reinzugucken."

Die in Gauting bei München ansässige Firma Payment Network, die den Dienst www.sofortüberweisung.de betreibt, hat gegenüber NDR Info inzwischen bestätigt, dass solche Prüfungen zwar nicht in allen, aber doch in einer überwiegenden Zahl von Fällen durchgeführt werden. Sie dienten der Betrugsprävention. Das Unternehmen hat erklärt, die Datenschutzhinweise nun juristisch prüfen lassen zu wollen.