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Verbraucherschutzministerin animiert Bürger zum Widerspruch gegen Google Street View
Street View soll nicht starten, bevor die Einspruchsrechte von Bürgern klar geregelt sind. Dies fordert Ministerin Ilse Aigner, die damit die anhaltenden Bedenken gegen den neuem Dienst unterstreicht. Sie rät dazu, gegen die Darstellung etwa des eigenen Hauses Widerspruch einzulegen.
Mit Googles neuem Dienst Street View sollen Nutzer sich am eigenen Computer virtuell durch die Straßen Deutschlands bewegen können. Dazu fotografiert Google sämtliche Straßen nebst angrenzender Häuser, und erstellt Übersichtskarten der existierenden WLAN-Netze.
Hier setzt die Kritik der Verbraucherschutzministerin und Datenschützern an. So existiere bisher kein ordentliches Verfahren, der Veröffentlichung personenbezogener Daten zu widersprechen. „Eine Zumutung“ sei es laut Ministerin Aigner, dass Google nicht einmal bekannt gäbe, welche personenbezogenen Daten überhaupt verarbeitet werden.
Während Aigner bezweifelt, dass dieses Vorgehen rechtskonform ist, beruft sich Google auf ein Gutachten des Lehrstuhls für Rechtsinformatik und IT-Recht der Universität Hannover. Demnach sei unklar, ob die Abbildung von Personen und Fahrzeugen überhaupt eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstelle.
Bereits in anderen Ländern wurden beim Start von Google Street View starke Bedenken bezüglich der Darstellung von personenbezogenen Inhalten geäußert. In den USA führten diese etwa dazu, dass Google seither Gesichter von Passanten und Autokennzeichen unkenntlich macht.
Um nun den Bedenken in Deutschland entgegen zu kommen, entwickelt Google laut Datenschutz-Seite von Google Maps derzeit eine Funktion, mit der jeder gegen die Veröffentlichung von Bildern etwa seines Hauses widersprechen können soll.
Das Verbraucherschutzministerium hat bereits jetzt Musterbriefe veröffentlicht, mit der jeder gegen die Darstellung in Googles Dienst Street View Widerspruch bei Google einlegen kann.






