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Widerspruch bei Street View und Co: So geht's
Das Prinzip ist schnell erklärt: Autos fahren auf Deutschlands Straßen umher, auf denen eine Kamera mit Rundumblick montiert ist. Die aufgenommenen Bilder werden im Internet veröffentlicht, dabei sollen Personen und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Damit lässt sich zum Beispiel der nächste Ferienort schon vom heimischen Sofa aus erkunden.
So funktionieren Dienste wie sightwalk.de oder Googles Streetview, das bald auch mit Aufnahmen aus Deutschland online gehen soll. Um derartige Angebote wird jedoch heftig gestritten: Was darf dort zu sehen sein, und unter welchen Umständen?
Für Verbraucher stellt sich zum heutigen Zeitpunkt vor allem eine Frage: was können sie tun, wenn sie als Mieter oder Eigentümer ihre Wohnung oder ihr Haus nicht abgebildet sehen wollen? Sie sollten umgehend Widerspruch einlegen.
Google bietet auf seinen Seiten eine kurze Anleitung zum Widerspruch an: Verbraucher sollen sich entweder per E-Mail an streetview-germany@google.com oder per Post an Google Germany GmbH, Street View, ABC-Str. 19, 20354 Hamburg wenden. Einen Musterwiderspruch stellen unter anderem auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verfügung (siehe Linkliste).
Auch Sightwalk bietet eine Widerspruchsmöglichkeit: entweder per E-Mail an datenschutz@sightwalk.de oder per Post an panogate GmbH, Roonstr. 108, 50674 Köln.






