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Google vereinfacht Widerspruch gegen Darstellung in Street View
Seit vergangenem Dienstag ist ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos der eigenen Person, Fahrzeugen oder Wohnungen bei Google Streetview auch direkt auf der Internetseite von Google möglich. Hier stellt Google jetzt ein Online-Formular zur Verfügung. Zusätzlich wurde die Widerspruchsfrist auf acht Wochen, bis zum 15. Oktober verlängert.
Das neue Online-Formular bietet die Möglichkeit, gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum acht Wochen lang Widerspruch einzulegen. Damit ist Deutschland das erste Land, in dem Google Betroffenen die Möglichkeit bietet, vorab Widerspruch einzulegen. Nach dem Start des Dienstes in Deutschland sollen Beschwerden und Widersprüche über eine Meldefunktion in Google Streetview weiterhin möglich sein.
Bereits seit April 2009 besteht eine Vorab-Meldemöglichkeit per E-Mail und auf dem Postweg, die nach Absprachen mit den zuständigen Datenschutzbehörden speziell für Deutschland entwickelt worden sind. Allerdings stellten sich diese Wege als ungenügend heraus, deshalb wurde die neue, einfache Möglichkeit des Widerspruchs über ein Online-Formular geschaffen.
Hintergrund des Ganzen ist, dass Ende 2010 der Google-Dienst Streetview auch in Deutschland starten soll. Dieser Google-Dienst hat aus diesem Anlass in bislang zwanzig deutschen Städten sämtliche Gebäude und Straßenansichten fotografiert, um diese für virtuelle Rundgänge zur Verfügung zu stellen. Das betrifft Berlin, Hamburg, Köln, München, Frankfurt, Bremen, Hannover, Bielefeld, Dortmund, Bochum, Essen, Duisburg, Düsseldorf, Wuppertal, Bonn, Mannheim, Stuttgart, Nürnberg, Dresden und Leipzig.
Auf den Fotos sind neben den Gebäuden auch Personen oder Fahrzeuge mit erfasst, die sich zum Zeitpunkt des Fotografierens vor den Gebäuden und auf den Straßen befunden hatten. Gegen die Veröffentlichung dieser Fotos hatte es Kritik von Daten- und Verbraucherschützern gegeben, weil diese die Privatsphäre von Bewohnern und Hausbesitzern gefährdet sehen. Um dieser Kritik zu begegnen, bietet Google die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte Google zusätzlich aufgefordert, die Widerspruchsmöglichkeiten auszuweiten. Die Ministerin betonte, dass die von Google ursprünglich eingeräumte Vier-Wochen-Widerspruchsfrist zu kurz sei. Eine Verdoppelung der Frist auf acht Wochen wäre wünschenswert, so Aigner. Darauf hat der Konzern nun reagiert und verlängert die Frist entsprechend.
Andreas Türk, der Produktmanager von Google Maps, betonte, auch nach dem Start bestehe „jederzeit und dauerhaft die Möglichkeit“, die Bilder in Street View unkenntlich zu machen. „Das Verfahren ist für Street View weltweit üblich und erprobt.“
Tausende haben schon den Musterwiderspruch ihres Ministeriums bereits genutzt, sagt Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Dieser kann von der Internetseite des Bundesverbraucherschutzministeriums in mehreren Dateiformaten heruntergeladen werden.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung in Google Streetview kann auch formlos per E-Mail oder auf dem Postweg an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, erfolgen.






