Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von Telekommunikationsdaten wegen Verfassungswidrigkeit teilweise eingeschränkt. Unter anderem sind davon PINs und IP-Adressen betroffen.
Aus der Pressemitteilung des Verfassungsgerichts geht einerseits hervor, dass die Richter grundsätzlich nichts gegen die Speicherung bestimter Daten haben, wie sie §111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorschreibt. Zwar handelt es sich um einen Grundrechtseingriff, aber dieser sei durch die "hiermit erstrebte Verbesserung staatlicher Aufgabenwahrnehmung vor allem im Bereich der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlicher Tätigkeiten" gerechtfertigt.