Gestern haben sich der EU-Ministerrat und das EU-Parlament in der Frage von Internetsperren für Verbraucher auf einen Kompromiss geeinigt. Internetsperren bei Rechtsverletzungen sind danach nur in engen Grenzen zulässig.
EU-Bürger bekommen eine neue Freiheit, die Internetfreiheit. Damit ist der Weg zur Verabschiedung des von der EU-Kommission vor zwei Jahren vorgeschlagenen Telekompakets frei. Der gestern einstimmig vereinbarte Kompromiss ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen dem EU-Ministerrat, Kommission und dem Parlament. Rat und Parlament hatten sich zuvor nicht darauf verständigen können, ob Internetsperren beispielsweise für Urheberrechtsverletzer zulässig sein oder verboten werden sollten.