Internetsperren

EU: Parlament und Datenschützer fordern transparente ACTA-Verhandlungen

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Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich kritisch zum Ablauf der Verhandlungen über das geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA geäußert. Seiner Meinung nach verletzen Internetsperren den Datenschutz. Auch das EU-Parlament verlangt nach Aufklärung.

Der oberste Datenschützer der EU, Peter Hustinx, hat die EU-Kommission aufgefordert, die Öffentlichkeit über die Verhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (englisch Anti-Counterfeiting Trade Agreement) zu informieren. In einer Erklärung vom 22. Februar 2010 „ermutigt“ Hustinx die Kommission „nachdrücklich, einen öffentlichen und transparenten Dialog zu ACTA einzurichten“.

Bundespräsident verhindert in Kraft treten des Internetsperrgesetzes

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Das umstrittene Internetsperrgesetz wird zunächst nicht in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler will das Gesetz vorerst nicht unterschreiben und hat ergänzende Informationen von der Bundesregierung erbeten.

Das von der ehemaligen Familienministerin Ursula von der Leyen im April 2009 initiierte "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" wurde im Juni 2009 von der Bundesregierung beschlossen. Der letzte Schritt, um das umstrittene Gesetz in Kraft treten zu lassen, wäre die Unterschrift des Bundespräsidenten. Laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel verzögert Köhler jedoch diese Unterschrift und bittet zuvor die Bundesregierung um eine Stellungnahme.

EU: Einigung über Internetsperren

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Gestern haben sich der EU-Ministerrat und das EU-Parlament in der Frage von Internetsperren für Verbraucher auf einen Kompromiss geeinigt. Internetsperren bei Rechtsverletzungen sind danach nur in engen Grenzen zulässig.

EU-Bürger bekommen eine neue Freiheit, die Internetfreiheit. Damit ist der Weg zur Verabschiedung des von der EU-Kommission vor zwei Jahren vorgeschlagenen Telekompakets frei. Der gestern einstimmig vereinbarte Kompromiss ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen dem EU-Ministerrat, Kommission und dem Parlament. Rat und Parlament hatten sich zuvor nicht darauf verständigen können, ob Internetsperren beispielsweise für Urheberrechtsverletzer zulässig sein oder verboten werden sollten.

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