Persönlichkeitsrecht

Urteil: Links auf illegale Inhalte in der Presseberichterstattung zulässig

Deutsches Recht
Im Rahmen der Medienberichterstattung im Internet können Links auf möglicherweise illegal veröffentlichte Inhalte zulässig sein, auch wenn sie das Persönlichkeitsrecht Betroffener verletzen. Das hat das Landgericht Braunschweig entschieden.

Es ist dann unter Umständen auch erlaubt, auf Inhalte zu verlinken, die Rechte Dritter verletzen. Im Fall von hierzulande illegaler Software stellte das der Bundesgerichtshof in seinem "Heise-Urteil" (Az. I ZR 191/08, 14.10.2010) vor einem Jahr fest. In einem ähnlich gelagerten Fall hat nun das Landgericht Braunschweig entschieden, dass eine Verlinkung auf illegal veröffentlichte Inhalte, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht Betroffener verletzen, zulässig ist, wenn das öffentliche Interesse an der Berichterstattung überwiegt (Az. 9 O 1956/11, 5.10.2011).

Nackt im sozialen Netzwerk?

Soziale Netzwerke (60px)
Achten Sie auf Ihre persönlichen Daten
Soziale Netzwerke sind beliebt. Die Migliederzahlen steigen stetig. Private Profile, Fotos und Nachrichten halten Freunde auf dem Laufenden. Freunde halten sich jedoch nicht nur untereinander up-to-date. Für die persönlichen Profile gibt es viele Interessenten. Es gilt, die eigene Privatsphäre zu schützen!

Soziale Netzwerke wie MySpace, Facebook, SchülerVZ/StudiVZ/MeinVZ, Wer-kennt-wen oder die Lokalisten haben sich etabliert. Facebook beispielsweise hat mehr als 200 Millionen Mitglieder. In deutschsprachigen Ländern ist der Netzwerkverbund SchülerVZ/StudiVZ/MeinVZ mit mehr als 13,5 Millionen Mitgliedern vertreten. Insbesondere junge Menschen besuchen diese Netzwerke mehrere Male die Woche.

Die privaten Informationen der Mitglieder erwecken die sozialen Netzwerke zum Leben. Das heißt, Hobbys, Lieblingsfilme und -bücher, Musikgeschmack, Partyfotos etc.

Inhalt abgleichen